Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 22.01.2019. Der Stadtrat beschließt, dass der Antragsteller die Kosten für den Ausbau des als Zufahrt genutzten Weges Flur Nr. 162/3 Gem. Röthenbach zu tragen hat. Die dargestellte Verbreiterung auf mind. 4,75 Meter hat durch Abtretung seines Grundes an die Stadt zu erfolgen. Details sind in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme, Art und Umfang der Erschließungsanlage, Ausschreibung, Baudurchführung und Übernahme der Straßenbaulast nach Fertigstellung zu regeln. Die erforderliche Ausführungsplanung ist im Vorfeld mit der Tiefbauabteilung der Stadt Altdorf abzustimmen.

 

Ja: 24  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 22.01.2019. Der Stadtrat beschließt, die vorliegenden Planungen zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.