Sitzung: 04.04.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0
Vorlage: SBA/0041/2022
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. §36 Abs. 2 BauGB und Art. 64 Abs. 2 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 2x8 Wohnungen auf dem Grundstück Flur Nr. 1717, 1717/1, 1717/2, 307/10; Gem. Altdorf; Neumarkter Str. 31 und 31 a). Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.