Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

1. Beschluss, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Ansbach, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu FNP

Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Zu Bebauungsplan

Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

2. Beschluss Planungsverband Region Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Planungsverbandes Region Nürnberg werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

3. Beschluss Landratsamt Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamts Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Fachstelle Bauplanungsrecht

Die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen,

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest

 

Fachstelle Bodenschutz

Die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen,

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Fachstelle Immissionsschutz

Die Hinweise werden dankend zur Kenntnis genommen,

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Fachstelle Naturschutz

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Im Westen der PV Anlage wird eine Hecke vorgesehen

Der Ausgleichsflächenbedarf beträgt 18314 qm, die internen Ausgleichsflächen betragen 18242 qm.

Aufgrund der umfangreichen externen ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche wird der Eingriff als ausgeglichen betrachtet

bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Für die externen CEF Maßnahmen erfolgt eine dingliche Sicherung im Grundbuch.

Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest, mit der Ergänzung der Hecke im Westen.

 

Fachstelle Wasserrecht

Zu 1. Der Hinweis ist im Bebauungsplan unter E Hinweise bereits berücksichtigt (E Nr.7)

Zu 2. Der Hinweis ist im Bebauungsplan unter E Hinweise bereits berücksichtigt (E Nr.7).

Zu 3)

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht vorgesehen, die Niederschläge werden über der gesamten Fläche versickert.

Zu 4 und 5)

Eine Einleitung von Oberflächenwasser ist nicht vorgesehen siehe Festsetzung B 4.6

Die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), ist damit und aufgrund der Art des Vorhabens berücksichtigt

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

4. Beschluss Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird über den Satzungsbeschluss informiert.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

5. Beschluss Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

6. Beschluss Die Autobahn GmbH des Bundes

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen,

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

7. Beschluss Deutsche Bahn AG, DB Immobilien

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Bahnlinie ist durch das Vorhaben nicht betroffen.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

8. Beschluss Deutsche Telekom Technik GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise wurden bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

9. Beschluss Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Beweidung wird angestrebt, ferner sind zur Entwicklung von extensivem Grünland interne Ausgleichsflächen (östlich angrenzend) vorgesehen.

Die Ausführung der Maßnahmen wird vom Vorhabensträger dokumentiert.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

10. Beschluss Landesbund für Vogelschutz

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Für den Feldlerchenausgleich sind externe Flächen vorgesehen. Zur Verbesserung des Lebensraumes sind dort Maßnahmen vorgesehen, die eine Ansiedlung von weiteren Feld-lerchen zu den bereits möglicherweise vorhandenen ermöglichen. Der Landesbund für Vogelschutz schreibt auf seiner aktuellen Website (https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/feldlerche/ dass die Durchmesser eines Feldlerchenreviers zwischen 20 und 200 Metern

Betragen können. „Bei sehr guten Bedingungen können in Mitteleuropa bis zu 15 Brutpaare auf einer Fläche von zehn Hektar leben“. Durch die Aufwertungsmaßnahmen auf geeigneten Ackerstandorten werden vorhandene Feldlerchenvor-kommen nicht blockiert.

Die Erfassung der Feldlerchen erfolgte durch mehrere Begehungen nach anerkannten und auch gerichtlich akzeptierten Methodenstandards (Südbeck, Albrecht etc.). Nach dieser Erfassung sind 5 Feldlerchenreviere, die wahrscheinlich vorkommen, auszugleichen.

Sowohl die Erfassung als auch die Ausgleichsfläche wurde von der UNB anerkannt.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

11. Polizeiinspektion Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Der Anlieferverkehr ist gering.

Die Autobahn GmbH wurde gehört, weitere Untersuchungen sind nicht veranlasst.

Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Die Stadt hält an Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.