Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung, einen Bürgerentscheid im Sinne des Art. 18a Abs. 2 GO (Ratsbegehren) zu den Planungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „An der Neumarkter Str.“ vorzubereiten und den formalen Beschluss nach Art. 18a Abs. 2 GO zu gegebener Zeit wieder vorzulegen (Grundsatzbeschluss ohne Fristbeginn). Ebenso wird die Absicht erklärt, dass der Bürgerentscheid im Oktober gemeinsam mit der Landtagswahl stattfinden soll. Parallel dazu soll einstweilen mit den Planungen fortgefahren werden bis einschließlich der 2.Auslegung nach den Bestimmungen des BauGB.