Sitzung: 16.05.2024 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Vorlage: SBA/0047/2024
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Antrag des Landratsamtes Nürnberger Land zum Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem Grundstück Flur-Nr. 422/11 der Gemarkung Altdorf, an der Hersbrucker-/Praetoriusstraße, und lehnt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO in der vorliegenden Form ab.
Ebenso wird die Erteilung der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „zwischen der Hersbrucker-, Praetorius-, Gauß- und Helmholtzstraße“, Tektur 2, bezüglich der Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite um bis zu 2,20m, sowie der GRZ und GFZ, nicht zugestimmt.
